08.04.2009

Mündliche Verhandlung im Organstreitverfahren um die Veräußerung der Anteile an der Landesbank Sachsen AG

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Der Verfassungsgerichtshof des Freistaates Sachsen hat in dem von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen den Sächsischen Staatsminister der Finanzen und die Staatsregierung eingeleiteten...

Der Verfassungsgerichtshof des Freistaates Sachsen hat in dem von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen den Sächsischen Staatsminister der Finanzen und die Staatsregierung eingeleiteten Organstreitverfahren Termin zur mündlichen Verhandlung bestimmt auf Mittwoch, den 29. April 2009, 10.00 Uhr, Saal 115, Harkortstraße 9, Leipzig.

Das Verfahren betrifft die Übernahme einer Höchstbetragsgarantie des Freistaates Sachsen über insgesamt 2,75 Mrd. Euro im Zusammenhang mit der Übernahme der Sächsischen Landesbank AG (Sachsen LB) durch die Landesbank Baden-Württemberg (LBBW). Die Antragstellerin macht eine Verletzung der Rechte des Sächsischen Landtages geltend, weil die Garantieübernahme wegen eines absehbar hohen Inanspruchnahmerisikos keine Gewährleistung im Sinne des Art. 95 der Sächsischen Verfassung sei und der Sächsische Staatsminister der Finanzen mit der Garantieübernahme die Grenzen der durch das Haushaltsgesetz 2007/2008 eingeräumten Ermächtigungen überschritten habe.
 
Daneben macht die Antragstellerin geltend, die Antragsgegner hätten das parlamentarische Budgetrecht dadurch verletzt, dass sie im Jahr 2005 die erhebliche Ausweitung von Finanzmarktgeschäften der Sachen LB Europe plc. mit Sitz in Dublin mit so genannten asset backed securities (ABS), mit Kreditforderungen besicherte Anleihen, ermöglicht bzw. nicht verhindert hätten und hierdurch der Staatshaushalt erheblichen Haftungsrisiken ausgesetzt worden sei, ohne dass eine entsprechende parlamentarische Ermächtigung vorgelegen habe.

Verfassungsgerichtshof des Freistaates Sachsen – Vf. 41-I-08

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