08.04.2021

Erfolglose Wahlprüfungsbeschwerden betreffend die Landtagswahl vom 1. September 2019

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Mit Beschlüssen vom 24. März 2021 hat der Verfassungsgerichtshof drei Wahlprüfungsbeschwerden gegen Beschlüsse des Sächsischen Landtages vom 30. Januar 2020...

Mit Beschlüssen vom 24. März 2021 hat der Verfassungsgerichtshof drei Wahlprüfungsbeschwerden gegen Beschlüsse des Sächsischen Landtages vom 30. Januar 2020, mit denen die Einsprüche der Beschwerdeführer gegen die Wahl zum 7. Sächsischen Landtag am 1. September 2019 zurückgewiesen wurden, als unzulässig verworfen. Die Wahlprüfungsbeschwerden richteten sich u.a. gegen die Zulässigkeit der Briefwahl, den Ausschluss Minderjähriger vom aktiven Wahlrecht und das Sitzzuteilungsverfahren nach dem d’Hondtschen Höchstzahlverfahren. Sämtliche Wahlprüfungsbeschwerden genügten nicht den gesetzlichen Begründungsanforderungen. Damit sind beim Verfassungsgerichtshof des Freistaates Sachsen keine Wahlprüfungsbeschwerden zu dieser Landtagswahl mehr anhängig.

SächsVerfGH, Beschlüsse vom 24. März 2021 – Vf. 21-V-20, 27-V-20 und 28-V-20

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