Antrag im Verfahren der abstrakten Normenkontrolle gegen Normen des Gesetzes zur Neustrukturierung des Polizeirechtes des Freistaates Sachsen

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Der Verfassungsgerichtshof des Freistaates Sachsen wird aufgrund mündlicher Verhandlung vom 14. September 2023 (siehe Pressemitteilung vom 17. August 2024) im Dienstgebäude des ...

Der Verfassungsgerichtshof des Freistaates Sachsen wird aufgrund mündlicher Verhandlung vom 14. September 2023 (siehe Pressemitteilung vom 17. August 2024) im Dienstgebäude des Verfassungsgerichtshofes in Leipzig, Harkortstraße 9, Saal 115

am Donnerstag, den 25. Januar 2024, um 13.00 Uhr 

das Urteil verkünden.        


Organisatorische Hinweise an Medienvertreter:

  1. Eine Akkreditierung für Medienvertreter ist nicht erforderlich. Die für Medienvertreter reservierten Sitzplätze werden an die Personen vergeben, die sie zuerst einnehmen.
  2. Gemäß § 17a Bundesverfassungsgerichtsgesetz i.V.m. § 10 des Gesetzes über den Verfassungsgerichtshof des Freistaates Sachsen sind Ton- und Fernseh-Rundfunkaufnahmen sowie Ton- und Filmaufnahmen zum Zwecke der öffentlichen Vorführung oder der Veröffentlichung ihres Inhalts bei der öffentlichen Verkündung der Entscheidung zulässig. Bei Fotoaufnahmen während der Urteilsverkündung sind nur geräuschlose Geräte ohne Blitzlicht erlaubt. Das freie Blickfeld des Gerichts nach allen Seiten darf nicht verstellt werden. Der Aufenthalt hinter der Richterbank ist nicht gestattet. 

    Aus organisatorischen Gründen werden Medienvertreter gebeten, vorab unter Angabe ihrer Kontaktdaten per E-Mail bis zum 23. Januar 2024 (poststelle@verfg.justiz.sachsen.de) mitzuteilen, wenn derartige Aufnahmen beabsichtigt sind. Dabei sollten ein Ansprechpartner und die voraussichtliche Anzahl der Personen benannt werden.

 

Verfassungsgerichtshof des Freistaates Sachsen – Vf. 91-II-19
 

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