03.11.2020

Antrag im Verfahren der abstrakten Normenkontrolle gegen die Sächsische Corona-Schutz-Verordnung vom 30. Oktober 2020

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Am 2. November 2020 ging beim Verfassungsgerichtshof ein Antrag im Verfahren der abstrakten Normenkontrolle von 38 Mitgliedern des Sächsischen Landtages...

Am 2. November 2020 ging beim Verfassungsgerichtshof ein Antrag im Verfahren der
abstrakten Normenkontrolle von 38 Mitgliedern des Sächsischen Landtages, die der Fraktion Alternative für Deutschland angehören, gegen die Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt zum Schutz vor dem Coronavirus SARS-CoV-2 und COVID-19 (Sächsische Corona-Schutz-Verordnung) vom 30. Oktober 2020 (SächsGVBl. S. 557) ein.

Mit dem Antrag wird begehrt, die Verordnung für verfassungswidrig und nichtig zu erklären.
Verfassungsgerichtshof des Freistaates Sachsen – Vf. 197-II-20

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