21.07.2017

Pressemitteilung

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Neue Wahlprüfungsbeschwerde des Herrn Arvid Immo Samtleben

Neue Wahlprüfungsbeschwerde des Herrn Arvid Immo Samtleben

Nachdem der Sächsische Landtag am 21. Juni 2017 den Wahleinspruch des Arvid Immo Samtleben als unbegründet zurückgewiesen hat (Drucksache 6/9775), legte dieser am 19. Juli 2017 eine neue Wahlprüfungsbeschwerde bei dem Verfassungsgerichtshof des Freistaates Sachsen ein. Darin wird beantragt, dass das Mitglied des Sächsischen Landtags Karin Wilke ihr Mandat verliert und der Beschwerdeführer Mitglied des Landtags wird. Hilfsweise wird beantragt, Neuwahlen anzuordnen.

Verfassungsgerichtshof des Freistaates Sachsen – Vf. 108-V-17

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