22.06.2022

Antrag im Verfahren der abstrakten Normenkontrolle gegen das Sächsische Coronabewältigungsfondsgesetz

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Am 21. Juni 2022 ging beim Verfassungsgerichtshof des Freistaates Sachsen ein Antrag im Verfahren der abstrakten Normenkontrolle von 36 Mitgliedern des Sächsischen Landtages, die der Fraktion ...

Am 21. Juni 2022 ging beim Verfassungsgerichtshof des Freistaates Sachsen ein Antrag im Verfahren der abstrakten Normenkontrolle von 36 Mitgliedern des Sächsischen Landtages, die der Fraktion Alternative für Deutschland angehören, gegen das Sächsische Coronabewältigungsfondsgesetz vom 9. April 2020 (SächsGVBl. S. 166), das durch das Gesetz vom 23. März 2022 (SächsGVBl. S. 250, 292) geändert worden ist, ein.

 

Mit dem Antrag wird begehrt, das Gesetz für verfassungswidrig und nichtig zu erklären.

 

Die Antragsteller meinen, das Gesetz beeinträchtige die Grundsätze der Haushaltsvollständigkeit und –einheit.  Durch die Errichtung von Sondervermögen und weitreichende Ermächtigungen des Staatsministeriums der Finanzen zur Kreditaufnahme werde in das Budgetrecht des Sächsischen Landtags eingegriffen. Außerdem sei die Ermächtigung zur Kreditaufnahme mit dem in der Sächsischen Verfassung verankerten Verbot der Neuverschuldung nicht vereinbar.

 

Verfassungsgerichtshof des Freistaates Sachsen – Vf. 40-II-22

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