Antrag im Organstreitverfahren der Fraktion Die Linke wegen Verletzung des parlamentarischen Frage- und Auskunftsrechts
Am 13. August 2024 ging beim Verfassungsgerichtshof des Freistaates Sachsen ein Antrag im Organstreitverfahren der Fraktion Die Linke des 7. Sächsischen Landtages gegen die Sächsische ...
Am 13. August 2024 ging beim Verfassungsgerichtshof des Freistaates Sachsen ein Antrag im Organstreitverfahren der Fraktion Die Linke des 7. Sächsischen Landtages gegen die Sächsische Staatsregierung ein.
Die Antragstellerin hat am 11. Dezember 2023 eine sogenannte Große Anfrage mit 1.090 Einzelfragen an die Staatsregierung zum Thema »Gewährleistung des Datenschutzes bei ‚Regelmäßiger Datenübermittlung‘ und ‚Automatisiertem Abruf‘ von Meldedaten im Freistaat Sachsen« gestellt (Drs. 7/15137). Die Staatsregierung hält die Anfrage u.a. wegen ihres Umfangs für unzulässig und hat eine Beantwortung insgesamt abgelehnt.
Die Abgeordneten der Fraktion Die Linke sehen sich dadurch in ihrem Frage- und Informationsrecht aus Art. 51 der Sächsischen Verfassung verletzt.
Verfassungsgerichtshof des Freistaates Sachsen – Vf. 58-I-24