Hauptinhalt

Sicherheitskontrollen

Sicherheit geht vor

Es ist verboten, Waffen und Gegenstände, die als Waffen benutzt werden können, in das Gerichtsgebäude mitzunehmen. 

Wir führen Sicherheitskontrollen (Personen und Gepäck) im Eingangsbereich durch. Sie müssen daher je nach Besucherandrang mit Zeitverzögerungen beim Besuch des Verfassungsgerichtshofs des Freistaates Sachsen rechnen.

Besucher, die sich den Kontrollen verweigern oder die nicht bereit sind, Waffen oder gefährliche Gegenstände in Verwahrung zu geben, dürfen das Gebäude nicht betreten.

Bei Verdacht auf Verstoß gegen das Waffengesetz erstatten wir Anzeige.

Ausgenommen von den Sicherheitskontrollen sind Rechtsanwälte und Notare, Mitarbeiter von Gerichten und Staatsanwaltschaften, Angehörige der Polizei u.ä., wenn sie sich ausweisen können.

Weitere Anordnungen kann der Vorsitzende aufgrund seiner Befugnisse nach § 176 Gerichtsverfassungsgesetz (sog. Sitzungspolizei) zur Sicherung bestimmter Verfahren treffen.

Vielen Dank für Ihr Verständnis!

zurück zum Seitenanfang