Erklärung zur Barrierefreiheit
Der Verfassungsgerichtshof des Freistaates Sachsen ist bestrebt die Webseite in Übereinstimmung mit dem Sächsischen Inklusionsgesetz (SächsInklusG) und dem Barrierefreie-Websites-Gesetz (BfWebG) in Verbindung mit der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) barrierefrei zugänglich zu machen. Diese Gesetze sind im Einklang mit der Richtlinie (EU) 2016/2102 verfasst.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Webseite und Unterwebseiten (im Folgenden »diese Webseite«) der Domain
Stand der Barrierefreiheit
Maßstab der Barrierefreiheit sind die international gültigen Web Content Accessibility Guidelines (WCAG 2.1) auf Konformitätsstufe AA und die europäische Norm EN 301 549, Version 3.1.1.
Die o.g. Webseite ist nach Bewertung des Verfassungsgerichthofs des Freistaates Sachsen gemäß den genannten Vorschriften und Richtlinien teilweise barrierefrei. Den Anforderungen derzeit noch nicht gerecht werden die nachfolgend aufgeführten nicht barrierefreien Inhalte.
Nicht barrierefreie Inhalte
- Variable Textabstände
Zeilen-, Absatz-, Wort- und Buchstabenabstände können für die bessere Lesbarkeit derzeit noch nicht variabel angepasst werden. Über die teilweise implementierte Möglichkeit der Erhöhung der Schriftgröße bzw. der browserbasierten Vergrößerung der Seitenansicht ist es jedoch möglich, den Text insgesamt zu vergrößern und somit besser lesbar zu machen. - Umgehen von Elementgruppen
Für Gruppen von Elementen, die auf mehreren Webseiten wiederholt werden, kommen derzeit noch keine Mechanismen zur Umgehung derselben zur Anwendung. Im Zuge der weiteren Anpassung dieser Webseiten an die Anforderungen der Barrierefreiheit soll von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht werden. - Dokumente im PDF-Format
Dokumente, welche zum Herunterladen angeboten werden, sind noch nicht barrierefrei gestaltet. Im Zuge der weiteren Anpassung dieser Webseitee an die Anforderungen der Barrierefreiheit sollen die dafür notwendigen Anpassungen erfolgen.
Barrierefreiheit über die gesetzlichen Anforderungen hinaus
Der Verfassungsgerichtshof des Freistaates Sachsen hat die Absicht, die Barrierefreiheit über die gesetzlichen Anforderungen hinaus zu erhöhen und zu verbessern. Daher sind über Schaltflächen, die sich im rechten oberen Bereich einiger der o.g. Webseiten befinden, die folgenden zusätzlichen Funktionen erreichbar:
- Vorlesefunktion
Über einen sogenannten Screenreader können Sie sich Inhalte automatisiert vorlesen lassen. - Hoher-Kontrast-Modus
Hiermit ist die Darstellung besonders kontrastreicher Inhalte aktivierbar. - Möglichkeit, automatische Animationen zu stoppen
Mit dieser Schaltfläche können Sie die automatische Ausführung von Animationen unterbinden.
Erstellung der Erklärung
Diese Erklärung wurde am 11. Dezember 2020 erstellt.
Der Stand der Barrierefreiheit wird kontinuierlich durch eigene Prüfung ermittelt. Derzeit ist zudem die Umsetzung des neuen Styleguides der Sächsischen Staatsregierung für diese Webseiten in Vorbereitung. Dieser berücksichtigt bereits weitere Anforderungen der Barrierefreiheit. Ein Abschluss der Umstellung wird im Frühjahr 2021 erwartet.
Feedback und Kontaktangaben
Wenn Ihnen Mängel zur Barrierefreiheit an dieser Webseite auffallen oder wenn Sie Informationen zu nicht barrierefreien Inhalten benötigen, können Sie sich auf den nachfolgend genannten Wegen an den Verfassungsgerichtshof des Freistaates Sachsen wenden. Die mitgeteilten Mängel werden bei zukünftigen Anpassungen dieser Webseiten Berücksichtigung finden. Außerdem können Ihnen nicht barrierefrei zugängliche Informationen in barrierefreier Form zur Verfügung gestellt werden.
Besucheradresse:
Verfassungsgerichtshof des Freistaates Sachsen
Harkortstraße 9
04107 LeipzigPostanschrift:
Postfach 100964
04009 LeipzigTelefon:
(+49) (0)341-2 14 12 36Telefax:
(+49) (0)341-2 14 12 50Poststelle@verfg.justiz.sachsen.de
Durchsetzungsverfahren
Sollte auf Ihre Anfrage zur Barrierefreiheit dieser Webseite unter oben genanntem Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden werden, können Sie sich an die Sächsische Durchsetzungsstelle wenden. Die Durchsetzungsstelle unterstützt eine außergerichtliche Streitbeilegung, wenn Konflikte zwischen öffentlichen Stellen in Sachsen und Menschen mit Behinderungen auftreten. Dieses Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Die Einschaltung eines Rechtsbeistands ist nicht erforderlich. Sie erreichen die Durchsetzungsstelle unter folgenden Kontaktangaben:
Beauftragter der Sächsischen Staatsregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen
Besucheradresse:
Albertstraße 10
01097 DresdenTelefon:
(+49) (0)351-56 41 21 61Telefax:
(+49) (0)351-56 41 21 69info.behindertenbeauftragter@sk.sachsen.de
https://www.inklusion.sachsen.de